FAQ
Hier finden Sie die meistgestellten Fragen rund um unseren Service.
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Hausmeisterdienste & Haftung
Grundsätzlich haftet der Eigentümer. Durch die Beauftragung eines professionellen Winterdienstes können Sie diese Verantwortung vertraglich auf den Dienstleister übertragen. Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht gemäß der lokalen Streupflicht-Satzung und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos.
Die monatlichen Kosten richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, der Objektgröße und den Intervallen. Üblich sind je nach Umfang 8 € bis 25 € pro Wohneinheit und Monat. Wir erstellen Ihnen nach einer kostenfreien Besichtigung ein transparentes, individuelles Angebot.
Ja. Hausmeisterkosten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können nach §35a EStG zu 20 % (max. 4.000 € pro Jahr) direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Erlaubt sind alle wartenden, pflegenden und kontrollierenden Tätigkeiten an Immobilien. Reine Handwerksleistungen, die der Handwerksrolle unterliegen, führen wir nicht aus, koordinieren aber bei Bedarf Fachbetriebe.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt persönlich kennt. Kürzere Entscheidungswege, höhere Qualität und keine anonymen Callcenter. Bei uns spricht der Inhaber selbst mit Ihnen.
Gartenpflege & technische Objektbetreuung
In der Wachstumsperiode (April bis Oktober) sind in der Regel alle 10–14 Tage Pflegegänge sinnvoll. Heckenschnitt erfolgt ein- bis zweimal jährlich (Beachtung § 39 BNatSchG — Hauptschnittverbot 01.03.–30.09.).
Ja. Wir kontrollieren regelmäßig Heizungsanlagen, Allgemeinbeleuchtung, Aufzugsbedienung, Rauchwarnmelder und Schließanlagen. Bei festgestellten Defekten informieren wir Sie umgehend.
Für Bestandskunden stellen wir klare Erreichbarkeits- und Notfallregelungen bereit. Wir veranlassen umgehend die Absperrung, sichern den Schaden und koordinieren den Bereitschaftsdienst.
Ja, Kosten für die regelmäßige Pflege der Außenanlagen sind nach BetrKV (§ 2 Nr. 10) als „Kosten der Gartenpflege" umlagefähig. Einmalige Neubepflanzungen sind dagegen nicht umlagefähig.
Wir entsorgen Sperrmüll nicht direkt, aber wir kümmern uns um die Anmeldung bei der ASF und sorgen für die ordnungsgemäße Bereitstellung.
Gebäudereinigung & Sauberkeit im Objekt
Bei stark frequentierten Mehrfamilienhäusern ist eine wöchentliche Reinigung üblich, bei kleineren Häusern reicht oft ein 14-tägiger Rhythmus. Hinzu kommen saisonale Grundreinigungen.
Ja. Wir reinigen Fenster, Glastüren, Vordächer und Geländer fachgerecht — sowohl als regelmäßiger Service als auch als Einzelauftrag.
Wir bringen die Tonnen am Abfuhrtag rechtzeitig an die Straße und stellen sie nach der Leerung zurück. Bei wiederkehrenden Fehlwürfen dokumentieren wir die Problematik.
Nein. Wir bringen unsere eigenen, professionellen Maschinen und Reinigungsmittel mit. Das spart Lagerflächen im Objekt und stellt einen einheitlichen Qualitätsstandard sicher.
Je nach Belag und Beanspruchung etwa 1–2 mal pro Jahr. Bei PVC, Linoleum oder Steinböden empfehlen wir eine Grundreinigung mit anschließender Versiegelung.
Spezialleistungen & Hausverwaltung-Service
Das gehört für uns zum Standard. Wenn eine Fachfirma für größere Reparaturen ins Haus muss, übernehmen wir die Einweisung vor Ort und kontrollieren nach Abschluss die Ausführung. Wir fungieren als Ihr verlängerter Arm am Objekt.
Ja. Wir lesen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengenzähler im vereinbarten Turnus ab und stellen Ihnen die Werte digital oder als PDF zur Verfügung — Stichtag pünktlich, mit Foto-Beleg.
Bei Bedarf übernehmen wir Wohnungsabnahmen mit detailliertem Protokoll, Fotodokumentation und Zählerständen. Sie erhalten alle Unterlagen kompakt aufbereitet für Ihre Verwaltung.
Ja. Bei leerstehenden Wohnungen oder Gewerbeflächen führen wir regelmäßige Kontrollgänge durch, lüften, prüfen auf Wasserschäden und Schimmel.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir vereinbaren einen kostenfreien Besichtigungstermin und erstellen anschließend ein transparentes, schriftliches Angebot — ohne Verpflichtung.